Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Die Buchung einer Aus- und Weiterbildung ist nach Eingang der Online-Buchung verbindlich.

Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular auf der Website entgegengenommen. Umbuchungen sowie Stornierungen zu Veranstaltungen werden nur schriftlich per Email entgegengenommen.

Stornobedingungen

Ab 30 Tage vor Beginn einer Veranstaltung werden 50 Prozent, 7 Tage vor Beginn einer Veranstaltung werden 100 Prozent der Teilnahmegebühr einbehalten, sofern kein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt wird. Bei Ausfall der Veranstaltung werden alle bereits bezahlten Gebühren rückerstattet.

Ab 60 Tage vor Beginn eines Lehrgangs werden 50 Prozent, 30 Tage vor Beginn eines Lehrgangs werden 100 Prozent der Teilnahmegebühr einbehalten, sofern kein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt wird.

Die Stornogebühr entfällt, wenn vom bzw. von der Teilnehmer*in ein*e der Zielgruppe entsprechende*r Ersatzteilnehmer*in nominiert wird, der bzw. die die Veranstaltung besucht,  und den Teilnehmer*innenbeitrag leistet.

Bei Nichtabmelden und Nichterscheinen vom bzw. beim Lehrgang oder einer Veranstaltung (Seminar, Workshop….) wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

Anmeldeschluss 

Den Anmeldeschluss entnehmen Sie bitte den Informationen zur jeweiligen Veranstaltung auf unserer Website.

Rechnungslegung 

Sie erhalten 14 Tage vor der Veranstaltung eine Rechnung.

Unterrichtseinheiten

1 Unterrichtseinheit (UE) entspricht 50 Minuten.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro und werden als Bruttopreise (inkl. 20% Ust.) angeführt. Die Bezahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung.

Rücktrittsrecht gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also per Email oder online, steht Teilnehmer*innen als Konsument*innen im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab Vertragsabschluss beginnen.

Veranstaltungsänderungen und -absagen

Das Zustandekommen einer Veranstaltung oder eines Lehrgangs hängt von einer Mindestteilnehmer*innenzahl ab. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Veranstalterin vor, die Veranstaltung oder den Lehrgang spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung oder des Lehrgangs abzusagen. Ersatz für entstandene Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Hotelkosten, Verdienstentgang etc.) und sonstige Ansprüche gegenüber der Veranstalterin sind daraus nicht abzuleiten. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Selbstverständlich werden Sie von uns in entsprechender Weise informiert.

Die Durchführung von Veranstaltungen bei Erkrankung der Geschäftsführung ist gesichert.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm

Aufgrund der langfristigen Planung sind kurzfristig organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Die Veranstalterin behält sich Änderungen von Kurszeiten, Beginnzeiten, Terminen, Seminarorten, Trainer*innenwechsel sowie eine Verschiebung im Ablaufplan von Lehrgängen und Veranstaltungen vor. Teilnehmer*innen erwächst dadurch kein Recht zum Rücktritt vom Lehrgang oder der Veranstaltung noch zur Minderung der Lehrgangs- bzw. Veranstaltungskosten.

Veranstaltungsorte

Der Veranstaltungsort ist der Ausschreibung auf der Homepage  zu entnehmen. Sollten aus organisatorischen Gründen einzelne Veranstaltungen an andere Veranstaltungsorte verlegt werden müssen, werden Sie mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn informiert.

Anwesenheitspflicht

Wenn nicht anders angegeben, gilt eine Mindestanwesenheit im Ausmaß von 80% zu den jeweiligen Veranstaltungszeiten als Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung und die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung bzw. eines Lehrgangszertifikates. Versäumte Module können nur nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten kostenpflichtig nachgeholt werden. Es besteht keine Garantie, dass eine Nachholmöglichkeit gegeben ist.

Verantwortung

Alle Teilnehmer*innen übernehmen für sich die volle, persönliche Verantwortung und Haftung. Seminarteilnehmer*innen erklären mit der verbindlichen Anmeldung, dass sich geistig und körperlich gesund fühlen und selbstverantwortlich am Seminar teilnehmen können. Dadurch können keinerlei Gewährleistungs- oder sonstige Regressansprüche gestellt werden.

Vorzeitige Vertragsbeendigung

Das Traumainstitut behält sich vor, Teilnehmer von einem Seminar auszuschließen, falls sich das Seminar als ungeeignet für den Teilnehmer erweist. Die Teilnahmegebühr wird anteilig zurückerstattet.

Im Falle einer Absage seitens des Teilnehmers gelten die von ihm unterschriebenen Stornobedingungen

Datenschutz

Alle persönlichen Angaben der Teiln

ehmer*innen werden vertraulich behandelt. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer*innen mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs-, Seminar-, Workshop- und Prüfungsabwicklung (dies beinhaltet die Weitergabe von Daten an SeminarleiterInnen und deren AssistentInnen) sowie mit der späteren Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.

Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

Mit Ihrer Teilnahme an Veranstaltungen erteilen Sie Ihre Zustimmung nach § 78 Urheberrechtsgesetz zu Bild-/Videoaufnahmen Ihrer Person im Rahmen der Veranstaltung wie auch zu Follow-up-Berichterstattungen in (elektronischen) Medien sowie auf Homepages der Veranstalter und nehmen zur Kenntnis, dass diese Veröffentlichung unentgeltlich erfolgt.

Online-Datenschutz

Online Seminare dürfen nicht aufgezeichnet werden. Auch Screenshots sind nicht erlaubt. Zugangsdaten für die gebuchte Veranstaltung dürfen nicht weitergegeben werden. Während der Seminartermine dürfen keine anderen Personen im Raum sein.

Gerichtsstand

Für den Fall von Rechtstreitigkeiten unterwerfen sich die Vertragsparteien der Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in der Landeshauptstadt Salzburg, es sei denn, dass ein anderer Gerichtsstand von Gesetzes wegen zwingend vorgeschrieben ist. Für allfällige Streitigkeiten gilt jedenfalls ausschließlich Österreichisches Recht.

Anerkennung von Fachverbänden

Zahlreiche Veranstaltungen werden von Fachverbänden, wie ÖBVP, BÖP u. ä. als Fortbildung in diversen Berufssparten anerkannt. Die jeweils aktuelle Anerkennung finden Sie auf unserer Homepage direkt bei der Veranstaltung oder unter Anerkennung.