Elternberatung

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs.1a AußStrG

Seit 1. Februar 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht gegenüber einen Nachweis zu erbringen, dass sie sich mit einer fachlich anerkannten Beratungsperson mit den Folgen der Scheidung auf ihre minderjährigen Kinder auseinandergesetzt haben.
Ziel der Elternberatung ist, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wie Scheidung von Kindern emotional erlebt wird und wie die Trennung gestaltet werden kann, damit das Leid der Kinder gemildert wird und Entwicklungschancen optimiert werden.
Es sind sowohl Einzelberatungen als auch Gruppenberatungen möglich.
Tarif: 60,00 Euro für eine Einzelberatung (50 Minuten)


Nähere Informationen entnehmen Sie der Homepage:

www.kinderrechte.gv.at/beratung